Josef Palmen
Metallbau, Kunst- und Bauschlosserei
sowie Restauration

Die gültige Europa-Norm für Tor und Antrieb

Die aktuelle Europa-Norm EN 13241-1 fasst die Sicherheits- und Leistungsanforderungen für hand- und kraftbetätigte Tore für den Einsatz im gewerblichen und privaten Bereich zusammen.

Die Norm unterscheidet das Nachrüsten eines Antriebes an einem bestehenden Tor und die komplette Neuinstallation Tor+Antrieb. Nachfolgend wird kurz erklärt worauf es ankommt:

 

 

1. Nachrüstung eines Antriebes an eine bestehende Toranlage

Hier gibt es keine Änderung zu früher – es greift, wie schon bisher, die Norm 12453 für kraftbetätigte Tore. Zu beachten ist:

* Sicheres Öffnen – das Abstürzen des Tores bei Federbruch muss vermieden werden
* Funktionsfähigkeit – das Tor muss leichtgängig und gewichtsausgeglichen sein
* Festigkeit – bleibende Verformungen sind nicht zulässig, Befestigungen des Tores werden geprüft
* Betriebskräfte kontrollieren – Das Tor muss beim Auftreffen auf ein Hindernis dieses erkennen und reversieren und beim Öffnen stoppen oder reversieren
* Montage/Inbetriebnahme – erfolgt nach der beiliegenden Montage- und Betriebsanleitungen
* CE–Kennzeichnung – erfolgt nach der Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichlinie (Herstellererklärung Antrieb) und EMV Richtlinie (Herstellererklärung Antrieb)
* Der Betreiber muss in die sichere Nutzung der Toranlage eingewiesen werden
* Die Dokumentation (Betriebsanleitung) muss übergeben werden

 

 

2. Neuinstallation Tor+Antrieb

* Das Tor muss der Produktnorm 13241-1 entsprechen (das erklärt der Torhersteller in einer Konformitätserklärung und ist der Bedienungsanleitung beigelegt)
* Die Betriebskräfte müssen in Kombination Tor+Antrieb durch eine Bescheinigung einer anerkannte, unabhängigen Prüfstelle nachgewiesen werden
* Die Montage und Inbetriebnahme muss entsprechend der mitgelieferten Montage- und Betriebsanleitung erfolgen
* Der Betreiber muss in die sichere Benutzung der Toranlage eingewiesen werde
* Die Dokumentation (Betriebsanleitung, Wartungsanleitung und Konformitätsbescheinigung) muss übergeben werden

 

 

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