Warum Wartung / Prüfung?
– Der Betreiber ist persönlich haftbar, wenn es zu Sach- bzw. Personenschäden kommt.
– Die Torwartung ist eine Funktions- und Sichtprüfung, mit der Sie die Lebenserwartung Ihres Tores verlängern. Mängel bzw. Schäden werden frühzeitig erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden.
Ungeplante Ausfälle, die schnell kostenintensiv werden (z.B. Notdienst am Wochenende) lassen sich so mininieren.
Wir führen die Wartungen und Prüfungen durch.
Unser „Sachkundiger für die Prüfung und Wartung kraftbetätigter Türen und Tore“ ist vom TÜV geprüft.
Wartung / Prüfung im Privatbereich
Die DIN EN 12635 / EN 12445 schreibt seit 2009 auch für Privatpersonen eine Wartung vor.
Die Prüfung hat durch einen „Sachkundigen für die Prüfung und Wartung kraftbetätigte Türen und Tore“ zu erfolgen und ist im Prüfbuch zu dokumentieren.
Wartung / Prüfung im gewerblichen Bereich
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der ZH 1/499 (alt: BGR 232) (Berufsgenossenschaft) und ist mindestens 1x jährlich durch einen „Sachkundigen für kraftbetätigte Türen und Tore“ durchzuführen und im Prüfbuch zu dekumentieren.
Bei Parkgaragen >100 m² ist die Prüfung durch die Landesbauordnung (hier: Technische Prüfverordnung) geregelt. Hier ist eine 1x jährliche Prüfung vorgeschrieben.